Therapiekosten sind steuerlich absetzbar.Mehr Lebensqualität
Für viele Klienten taucht die Frage auf, ob die Honorare nicht als Krankheitskosten von der Steuer absetzbar sind. Zu dieser Frage fällte das Finanzgericht Münster im Januar 2005 eine Entscheidung:
Steuerlich absetzbar
Aufwendungen für eine psychotherapeutische Behandlung können als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend gemacht werden.
Der Fall: Der Kläger hatte sich in einer Privatklinik
psychotherapeutisch behandeln lassen, nachdem eine psychische Erkrankung (soziale Phobie) ausgebrochen war. Die Übernahme der Kosten in Höhe von 12 179 DM hatte seine Krankenkasse abgelehnt. Deshalb machte der Kläger diesen Betrag in seiner Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend. Das Finanzamt berücksichtigte die Aufwendungen jedoch nicht. Die hiergegen erhobene Klage hatte Erfolg.
Das Finanzgericht: Krankheitskosten, die aufgewendet werden, um eine Krankheit zu heilen oder erträglicher zu machen, sind stets als zwangsläufig anzusehen. Dass die Krankenkasse des Klägers sich nicht an den Therapiekosten beteiligt hat, ist allein darauf zurückzuführen, dass die Behandlung in einer Privatklinik stattgefunden hat, die nicht Vertragspartnerin der Krankenkasse des Klägers ist.
Finanzgericht Münster, Urteil vom 12. Januar 2005 - 3 K 2845/02