Kurzzeittherapie Auch wenn Sie das vielleicht erstaunt,
- das Erstgespräch ist kostenlos
Kurzzeittherapie bewirkt einen Prozeß des persönlichen Wachstums. Wenn Sie sich bei mir melden,
weil Sie Fragen und Probleme haben, von denen Sie glauben, daß Sie sie mit professioneller Hilfe schneller und besser lösen können, haben Sie nach meiner Erfahrung einen wichtigen Schritt getan, eine Veränderung bei sich einzuleiten. Weil dieser Schritt eigentlich unbezahlbar ist, werde auch ich für das Erstgespräch kein Honorar von Ihnen nehmen. Nebenbei bleibt Zeit und Raum um festzustellen, ob Sie mit meiner Hilfe Veränderungen realisieren können. Später werden wir für weitere Sitzungen
ein von Ihrem Einkommen abhängiges Honorar vereinbaren, dessen Höhe Sie selbst festsetzen können und zwischen 105,- Euro bis 250,- Euro liegt. - ab 105,- für weitere Sitzungen
(andere Honorarsätze für Paartherapie!) mehr Info hier
Zur gesamten Dauer kann ich nur ungefähre Angaben machen, da Sie von Ihren persönlichen Bedürfnissen abhängen wird. "Klassische" Kurzzeit-Therapie bewegt sich im Bereich von 5 Sitzungen. Viele Klienten vereinbaren mit mir "Warteschleifen" um Verhaltensänderungen und Ergebnisse im Alltag überprüfen zu können. Da finden
die ersten 4 Sitzungen z.B. in dichter Folge statt um sich dann weiter in 2 Wochen, einem Monat, einem Vierteljahr oder einem halben Jahr wiederzutreffen. Die Dauer der Therapiesitzungen beträgt in der Regel 50 Minuten. Weitere Details enthält eine Arbeitsvereinbarung, die wir spätestens in der zweiten Sitzung miteinander
vereinbaren werden (siehe auch AGB). Ihr Status: PrivatklientIn Für therapeutische Leistungen
erfolgt die Rechnungsstellung wie gewohnt direkt an Sie. Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Versicherung, welche Möglichkeiten der Kostenerstattung für Psychotherapie Ihr Vertrag vorsieht.
Privat Versicherte Die Kostenerstattung hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. In einigen Fällen ist eine Antragstellung notwendig. Die Rechnungsstellung erfolgt in Anlehnung an die Gebührenordnung für
Psychotherapeuten (GOP).
Beihilfeberechtigte In den meisten Fällen wird eine Therapie durch die Beihilfe erstattet oder bezuschusst.
Selbstzahler können zwischen einer genauen Abrechung in Anlehnung an die GOP oder einem günstigeren Pauschalangebot wählen. Die Behandlung von Selbstzahlern wird bei keiner Versicherung oder anderen Kostenträgern aktenkundig.
Gesetzlich Versicherte
Wenn sie gesetzlich versichert sind können Sie versuchen, mit Ihrer Kasse eine Kostenerstattung zu verhandeln. Mitglied der AOK, BKK, IKK, DAK, Barmer etc.? Wer bei einer gesetzlichen Krankenkasse (AOK, BKK, IKK, DAK, BKK etc.) versichert ist und Psychotherapie von einer
solchen Kasse bezahlt bekommen möchte, der muß einen anderen Weg wählen: 1.) Sie melden sich bei Ihrer Krankenkasse, erbitten eine “Liste der Vertragsbehandler” und 2.) telefonieren diese Liste (mit einer Reihe von Therapeuten) durch. 3.) Sollte Ihnen niemand einen Therapieplatz innerhalb der nächsten zwei Monate anbieten können, so
gibt es weitere Abrechnungsmöglichkeiten.
Zusatzversicherung Patienten mit einer Zusatzversicherung für Heilpraktikerbehandlung können sich die Behandlung auf diesem Wege bezuschussen lassen. Eine Abrechnung mit Krankenkassen ist dann möglich, wenn es sich um eine Krankenkasse handelt, die auch psychotherapeutische Leistungen zahlt, die nicht von sogenannten Vertragsbehandlern erbracht wird. Viele Zusatzkassen, bzw.
Pensionskassen oder private Krankenversicherungen sehen das ausdrücklich vor und im Rahmen der sogenannten Wahltarife ab 1.1.2009 sollten Sie daher einen Blick in das Kleingedruckte Ihrer Versicherungsverträge werfen.
Bei mir gibt es in jeder Woche für akute Krisen freie Therapieplätze, die - Gott sei Dank! - nicht immer benötigt werden, so daß ich Ihnen auch
kurzfristig einen Therapieplatz anbieten kann. Private Krankenkassen übernehmen die Kosten der Psychotherapie in der Regel bis zu 30 Sitzungen innerhalb eines Jahres. Es lohnt daher ein Blick in das Kleingedruckte Ihrer Krankenversicherung. Oft sind allerdings Wartezeiten von bis zu einem halben Jahr Dauer Voraussetzung dafür, dass die
Kosten übernommen werden können. In einigen Tarifen werden die Kosten für Psychotherapie völlig ausgeschlossen, besonders bei Nervenleiden oder Suchterkrankungen. Schauen Sie sich die Vertragsbedingungen daher genau an. Einige Krankenkassen zur Auswahl: Alte Oldenburger (Keine Beschränkung der Sitzungszahl, kein gesonderter Nachweis der medizinischen Notwendigkeit); ARAG (Nach Nachweis
medizinischer Notwendigkeit bis zu 50 Sitzungen im Jahr);Axa Colonia (Je nach Tarif ausgeschlossen oder mit begrenzter Stundenzahl, pauschal oder nach medizinischer Notwendigkeit); Barmenia (Keine Beschränkung der Sitzungszahl, kein gesonderter Nachweis); Berlin-Kölnische (Je nach Tarif 20 bis 30 Sitzungen im Jahr ohne Nachweis); Central (In einigen Tarifen nicht erstattungsfähig, andere Tarife erstatten bis zu 30 Sitzungen im Jahr ohne Nachweis); Concordia (Bis zu 20 Sitzungen im Jahr ohne
Nachweis, darüber hinaus Nachweis erforderlich); Continentale (In einigen Tarifen ist Psychotherapie nicht erstattungsfähig; andere Tarife erstatten bis zu 30 Sitzungen im Jahr ohne Nachweis); DBV-Winterthur (In einigen Beamtenanwärtertarifen Erstattung ausgeschlossen. Andere Beamtentarife erstatten bis zu 30 Stunden im Jahr ohne Nachweis. In anderen Vollversicherungstarifen Erstattung ohne Beschränkung der Sitzungszahl und ohne Nachweis); DEVK (Bis zu 30 Sitzungen pro Kalenderjahr werden
ohne Nachweis zu 75 Prozent erstattet, darüber hinaus Nachweis erforderlich. 25 Prozent Selbstbeteiligung in allen Tarifen); DKV (Psychotherapie wird ohne Nachweis bis zu 30 Sitzungen im Jahr voll erstattet. Von der 31. bis zur 60. Sitzung werden 80 Prozent, ab der 61. Sitzung 70 Prozent erstattet.); Familienfürsorge (Mit Nachweis medizinischer Notwendigkeit werden in Beihilfetarifen bis zu 50 Sitzungen im Jahr erstattet, in allen anderen Vollversicherungstarifen ohne Begrenzung der
Sitzungszahl.); Hallesche-Nationale (keine Erstattung);Hanse-Merkur (keine Erstattung); HUK-Coburg (keine Erstattung); Landeskrankenhilfe (keine Erstattung); LVM (Bis zu 30 Sitzungen pro Kalenderjahr ohne Nachweis, darüber hinaus mit Nachweis); Signal – IDUNA (In einigen Tarifen werden 30 Stunden im Jahr erstattet, in anderen keine Begrenzung der Sitzungszahl. Je nach Tarif ist ein Nachweis erforderlich.);Vereinte (Je nach Tarif werden 20 bis 30 Sitzungen im Jahr ohne Nachweis
erstattet. Darüber hinaus sind nur Kulanzregelungen möglich, beispielsweise das Vorziehen des Kontingents aus dem Folgejahr.). Paartherapie ist keine Krankenkassenleistung So hilfreich wie notwendig auch Paartherapie sein mag, der Gesetzgeber versteht die Notwendigkeit zur Paartherapie leider nicht als Krankheit. Aus diesem Grund ist Paartherapie niemals Leistung der Krankenkasse. Anfallende Kosten für Paartherapie können daher in keinem Falle durch die Krankenkasse erstattet werden. Anders als bei den kurzzeittherapeutischen Angeboten oben, kann eine Paartherapie auch einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Für diesen Fall biete ich einen Honorarsatz von 90,- EUR für die Sitzung an, was geteilt durch 2 für jeden dann mit 45,- EUR eine überschaubare Belastung darstellt. - ab 90,- EUR / je Sitzung (1 h) für die Paartherapie
Bei dieser sehr viel günstigeren Regelung handelt es sich um ein Entgegenkommen meinerseits. Auch das Erstgespräch ist bereits Therapiezeit und honorarpflichtig. Manchmal ergibt sich nach nur wenigen Sitzungen bereits eine Lösung und die
Therapie kann bereits abgeschlossen werden. Für diesen Fall vereinbaren wir dann die für Sie günstigere Abrechnungsvariante (siehe oben). Bitte beachten Sie auch meine Leistungen im Bereich Mediation und Konfliktberatung! | | |